Private Krankenversicherungen

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Private Krankenversicherungen – Die ambulante Behandlung

Private KrankenversicherungenAls ambulante Behandlung bezeichnet man übrigens die Heilbehandlung durch einen Arzt. Diese kann entweder in der ärztlichen Praxis, in der ambulanten Station eines Krankenhauses oder im Haus des Patienten erfolgen.
Eine ambulante Behandlung besteht aus der Untersuchung, der Beratung, der Behandlung und eventuellen Sonderleistungen, wie zum Beispiel Laboruntersuchungen oder Injektionen.
Private Krankenversicherungen übernehmen neben der ambulanten Behandlung auch einen Teil der Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel und Verbandmittel. Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen übernehme zur Gänze die privaten Krankenversicherungen. Heilpraktikerleistungen sowie psychotherapeutische oder ambulante Kurbehandlungen übernimmt die PKV hingegen in der Regel nur zu einem Teil.

Private Krankenversicherungen – Die stationäre Behandlung

Aufnahme im Krankenhaus

Wer möglichst ungestört im Krankenhaus gesund werden möchte, der sollte einen Tarif auswählen, der ein 1 Bett Zimmer beinhaltet. Natürlich ist das mit höheren Kosten verbunden. Etwas günstiger ist es, wenn man für die Unterbringung in einem 2 Bett Zimmer sorgt.
Menschen, die relativ selten krank sind, sind mit den normalen Regelleistungen in der Regel ausreichend abgesichert und sparen damit einiges an Geld.

Private Krankenversicherungen – Chefarztbehandlungen

Wer einen Tarif mit 1 oder 2 Bett Zimmer hat, dem steht in der Regel auch die Behandlung durch den Chefarzt zu. Unterschiede sind aber nur hinsichtlich der Gebührenordnung möglich, die oft nur eine Abrechnung bis zu bestimmten Höchstsätzen vorsieht. Wer einen Tarif mit Mehrbettzimmernutzung gewählt hat, hat in der Regel keine Chefarztbehandlungen inklusive.

Private Krankenversicherungen – Die freie Krankenhauswahl

Eine freie Krankenhauswahl ist in den meisten privaten Krankenversicherungstarifen enthalten. Sie besagt, dass man sich im Falle einer notwendigen Einweisung aussuchen kann, in welchem Krankenhaus man behandelt werden möchte. Lediglich einige Einsteigertarife oder besonders günstige private Versicherungen schließen diese Wahlmöglichkeit aus.

Private Krankenversicherungen – Die Pflegeversicherung

Im Jahre 1995 wurde die Pflegeversicherung als 5. Säule der deutschen Sozialversicherung ins Leben gerufen. Sie dient dazu, die gesamte Bevölkerung im Falle einer Pflegebedürftigkeit gegen die daraus resultierenden finanziellen Folgen abzusichern.
Die Träger der PPV, der privaten Pflegepflichtversicherung, sind die privaten Krankenversicherer. Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte die PPV gleich beim selben Versicherer abschließen. Für Kinder muss keine separate Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden – sie sind beitragsfrei mitversichert.

Private Krankenversicherungen – Der gesetzliche Zuschlag

Seit der Jahrtausendwende müssen alle privat Versicherten zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen 10-prozentigen Zuschlag zu den üblichen Versicherungsbeträgen bezahlen. Der Gesetzgeber hat dies festgelegt, um jeden Versicherten im Alter gleichermaßen abzusichern.  Dadurch wird dem deutschen Bürger auch ab dem 65. Lebensjahr ein konstanter Tarif garantiert – auch wenn die Kosten für die Erhaltung der Gesundheit danach oftmals steigen.

Private Krankenversicherungen – Das Krankenhaustagegeld

Wird man stationär in einem Krankenhaus aufgenommen, hat man das Recht auf Krankenhaustagegeld. Es handelt sich hierbei um einen bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, der pro Tag an den Versicherten ausbezahlt wird. Aufnahme- und Entlassungstag sind hierbei voll eingeschlossen. Das Krankenhaustagegeld ist steuerfrei und die Auszahlung erfolgt zeitlich unbegrenzt. Gerade für Menschen ohne große Rücklagen kann das Krankenhaustagegeld finanzielle Probleme etwas schwächen. Aus diesem Grunde sollte die Höhe des Krankenhaustagegelds immer so vereinbart werden, dass damit die Kosten während des Krankenhausaufenthalts gedeckt werden können.

Private Krankenversicherungen – Das Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist dazu da, den Versicherten gegen einen möglichen Verdienstausfall abzusichern. Das Krankentagegeld wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit für jeden Tag des Krankenstands ausbezahlt.

Wer beispielsweise ein Krankentagegeld in seinen Tarif mit einschließen möchte, sollte vorab noch folgende Überlegungen anstellen:

Wie hoch soll das Krankentagegeld sein?

  • Der Tagessatz darf nicht höher als das Nettoeinkommen sein (laut Einkommenssteuernachweis)
  • Berechnet wird das Nettoeinkommen aus dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate.

Ab welchem Zeitraum möchten Sie das Krankentagegeld?

All jene, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, können sich erst nach einer Karenzzeit von 43 Tagen Krankentagegeld ausbezahlen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Versicherte Selbstständige können ihre Karenzzeit beliebig kurz wählen.

Als Selbstständiger oder Freiberufler sollte man vorab genaue Überlegungen anstellen, wie lange man wirklich ohne Einkommen auskommt. Wer hier falsch entscheidet, kann später im Krankheitsfall sehr schnell in eine finanzielle Notlage kommen.

Generell ist zu beachten: Je früher man sich das Krankentagegeld ausbezahlen lässt, desto höher ist der Versicherungstarif.

Hinsichtlich der Annahme des Krankentagegelds gibt es jedoch auch immer wieder einschränkende Bestimmungen. Viele Berufe haben beispielsweise kein oder nur ein begrenztes Recht, Krankentagegeld zu erhalten. Oft ist die Auszahlung auch erst nach Ablauf einer sehr langen Karenzzeit möglich. Auf der anderen Seite gibt es aber auch oft sehr günstige Tarife, allerdings nur für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

Sinn ergibt es, den Krankenvollversicherungstarif und das Krankentagegeld über dieselbe Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Wird dies nicht gemacht, verzichtet man als Versicherer automatisch auf das ordentliche Kündigungsrecht. Dieses besagt, dass der Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren kündigen kann. Man macht Gebrauch hiervon meist nach Leistungsfällen.

Werden die Vollversicherung und die Versicherung für das Krankentagegeld beim selben Versicherer abgeschlossen, verzichtet dieser auch bei selbstständigen Versicherten auf sein Kündigungsrecht. Bei Angestellten ist dies sowieso der Fall.

Private Krankenversicherungen – Die Altersrückstellungen

Altersrückstellungen bildet man aus den Beiträgen der Versicherten von den privaten Krankenversicherungen. Die Altersrückstellungen dienen dazu, die steigenden Kosten der Versicherten abzudecken. Verfügt eine Versicherungsgesellschaft nur über eher geringe Altersrückstellungen, müssen die Versicherten stärkere Beitragsanpassungen in Kauf nehmen. Es macht also Sinn, sich das Versicherungsunternehmen seiner Wahl vor Vertragsabschluss etwas genauer anzusehen. Nur Unternehmen, die langfristig und solide arbeiten, können ihren Versicherten auch entsprechend hohe Altersrückstellungen bieten.

Ein Private Krankenversicherung Vergleich hilft Ihnen die Entscheidung vor einem möglichen Abschluss leichter zu gestalten!

 


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